
Art.Nr.: SZN705
Prof. Gustav Neckel korrigiert viele falsche Ansichten über die Ehe der vorchristlichen Germanen. Er belegt die Unabhängigkeit der germanischen Frau oder Mädchens bei der Gattenwahl. Sicher gab es Gründe für eine Sippe, sich mit einer anderen zu verbinden, aber das Mädchen hatte als solches das Recht zu verneinen. Ebenso waren die Mütter stark beteiligt.
Generell vertrat der Vater die Interessen seiner Tochter als Anwalt (oder Mundwalt). Sein Interesse war die finanzielle Unabhängigkeit seiner Tochter, um ihr eine starke Position in der Ehe zu geben. Der Bräutigam gab zwischen 10 und 30 Prozent seines Landes der Frau zu Eigen, und häufig kam bewegliche Habe dazu.
Das war kein Brautkauf, wie früher angenommen wurde, sondern eine Sicherstellung der Braut, im Falle, dass die Ehe nicht erfolgreich war. Ihre Kinder erbten dann von ihrer Mutter.
Auch war die vorgermanische Frau handlungsfähig im geschäftlichen Sinne, wie z.B. bei der Anstellung von Arbeitern (für den Hof als solches wie für ihren Anteil), Ankauf neuen Landes etc.
Die Frau fokussierte sich mehr auf den sittlichen Anteil des Lebens und sorgte dafür, dass die Standards in ihrer Familie eingehalten wurden. Wenn notwendig, brachte sie auch ihren Mann dazu, ehrenvoll zu handeln, oder im Falle, dass das nicht möglich war, übernahm sie die Aufgabe selbst.
Die Aufgaben der Frau umfasste zuerst die Familie und das Haus. Dort hatte sie Schlüsselgewalt, der Schlüssel ist die Insignie ihrer Position. Doch ihr Einfluss und Aufgabengebiet endete dort nicht.
Frauen waren als Heilerinnen tätig und auch dort unabhängig. Wenn sich zwei Sippen bekämpften und es Verletzte und Tote gab, kam es vor, dass die Frauen die Verletzten beider Sippen behandelten, ohne Rücksicht auf die Sippenzugehörigkeit.
Frauen waren nicht an den Händeln der Männer beteiligt. Sie war sicher in ihren Wegen, niemand verletzte sie oder misshandelte sie. Blutrache betraf nur die Männer.
Scheidungen waren möglich und es gab sie auch. Ein Scheidungsgrund war zum Beispiel, wenn ein Mann seine Frau ohrfeigte. Eine Witwe war unabhängig und konnte sich selbst wiederverheiraten.
Frauen waren sehr darauf bedacht, nicht unter ihrem Stand zu heiraten. Sie waren sich ihres Wertes sehr wohl bewusst und wollten keinen Mann, den sie verachteten.
Es gab verschiedene Typen von Ehen, die verschiedene Stellungen hatten. Die normale Form war die Bindung zwischen zwei Sippen mit den entsprechenden vertraglichen Verhandlungen, um den Erfolg der Ehe möglichlichst sicherzustellen. Eine andere Form ist die Friedelehe (so genannt im Mittelalter), die ohne Verhandlungen stattfindet, im Grunde leben Mann und Frau zusammen in "wilder Ehe", das heißt ohne Zustimmung der Sippen, und daher auch ohne Absicherung der Braut. (So war es z.B. bei Hermann dem Cherusker und seiner Frau Thusnelda.)
Erbberechtigt waren in der Frühzeit nur die legitimen Kinder, d.h. aus einer rechtmäßigen Ehe.
Diese und viele andere Aspekte beleuchtet Prof. Neckel und erhellt die Lebenseinstellung unserer Vorfahren.
Gustav Neckel - Liebe und Ehe bei den vorchristlichen Germanen. Archiv-Edition im Verlag für ganzheitliche Forschung, Viöl / Nordfriesland 2002 (Faksimile der Ausgabe von 1932), 54 Seiten, Broschur, 5,80 €.
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